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   VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610   

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VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610 (https://dejure.org/2020,46902)
VG München, Entscheidung vom 26.10.2020 - M 27 K 18.3610 (https://dejure.org/2020,46902)
VG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2020 - M 27 K 18.3610 (https://dejure.org/2020,46902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    LPSAng § 27, § 30 Abs. 2
    Prüfungsrecht: Zur Bewertung einer Arbeit aus dem Personalwesen als "mangelhaft"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610
    Die Überprüfung der Bewertung der übrigen im Rahmen der Fachprüfung I für Verwaltungsangestellte von dem Kläger gefertigten Arbeiten ist nicht geboten, weil die Bewertung dieser Arbeiten von dem Kläger nicht in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5.93 - juris Rn. 21).

    Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und die Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen, die lediglich begehrt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - juris Rn. 22), setzt voraus, dass die Bewertung fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5.93 - juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 9 S 1126/19

    Fehlerhafte Bewertung einer juristischen Klausur, weil der Prüfer ein

    Auszug aus VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610
    Der das Prüfungsrecht beherrschende Grundsatz der Chancengleichheit gebietet eine gleichmäßige Beurteilung aller vergleichbaren Kandidaten (VGH BW, U.v. 26.11.2019 - 9 S 1126/19 - VBlBW 2020, 302 - juris Rn. 15).

    Gegenstände dieses prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums sind etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, U.v. 14.7.1999 - 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211 - juris Rn. 19; VGH BW, U.v. 26.11.2019 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610
    Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen steht den Prüfern deshalb grundsätzlich ein Bewertungsspielraum zu, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (hierzu grundlegend BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34 - juris Rn. 53 ff.; B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84 u.a. - BVerfGE 84, 59 - juris Rn. 65 ff.).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610
    Gegenstände dieses prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums sind etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, U.v. 14.7.1999 - 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211 - juris Rn. 19; VGH BW, U.v. 26.11.2019 a.a.O. Rn. 16).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610
    Jedoch haben die Gerichte zu prüfen, ob die Prüfer anzuwendendes Recht einschließlich der Verfahrensvorschriften verkannt oder gegen allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verstoßen haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind oder den Antwortspielraum des Prüflings missachtet haben, da eine richtige oder zumindest vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete fachliche Ansicht des Prüflings nicht als falsch bewertet werden darf, nur weil der Prüfer anderer Auffassung ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 - juris Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung;

    Auszug aus VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610
    Darüber hinaus hat die Beklagte die von dem Kläger im Rahmen der Widerspruchserhebung erhobenen - hinreichend substantiierten - Rügen den Prüfern unverzüglich zur Kenntnis gebracht und hierdurch ihre - auch verfassungsrechtlich durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG gebotene (vgl. BVerwG, U.v. 10.4.2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 - juris Rn. 22 ff.) Verpflichtung zur Durchführung eines sog. Überdenkungsverfahrens erfüllt.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610
    Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen steht den Prüfern deshalb grundsätzlich ein Bewertungsspielraum zu, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (hierzu grundlegend BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34 - juris Rn. 53 ff.; B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84 u.a. - BVerfGE 84, 59 - juris Rn. 65 ff.).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610
    Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und die Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen, die lediglich begehrt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - juris Rn. 22), setzt voraus, dass die Bewertung fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5.93 - juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2009 - 5 ME 182/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

    Auszug aus VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610
    Soweit der Kläger einwendet, einen anderen als in der Musterlösung enthaltenen Lösungsweg gewählt zu haben, ist zwar festzuhalten, dass eine Musterlösung den Prüfern lediglich eine allgemeine und nicht verbindliche Hilfestellung gibt (OVG Lüneburg, B.v. 10.12.2009 - 5 ME 182/09 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 11.02.1998 - 7 B 96.2375
    Auszug aus VG München, 26.10.2020 - M 27 K 18.3610
    Damit hat die Beklagte insgesamt die Verpflichtung zur Begründung der Prüfungsentscheidung erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.1998 - 7 B 96.2375 - juris Rn. 22).
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